Suche

Artikelliste

Kein Produkt gefunden.

Licht in Alters-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen - Grundlagen der Lichtgestaltung für Menschen mit Seheinschränkungen

Art. 2948

Licht beeinflusst das Wohlbefinden. Wer aufgrund des Alters oder einer Sehbehinderung nicht optimal sieht, reagiert besonders empfindsam auf ungeeignete Beleuchtungssituationen. Qualitativ gutes Licht trägt massgeblich zur Sicherheit bei, erhöht die Lebensqualität und fördert die Aktivität. Ziel dieser Broschüre ist es, mit Grundlagenwissen und Planungshinweisen eine Verbesserung der Lichtverhältnisse für Bewohnende von Alters-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen anzustossen.

Visuelle Kontraste : Richtlinien „Planung und Bestimmung visueller Kontraste“

Art. 2699

Visuelle Kontraste sind eine unabdingbare Voraussetzung für das Sehen und haben für Menschen mit Sehbehinderung eine herausragenden Bedeutung. Gute Kontraste ermöglichen es, ein reduziertes Sehpotenzial optimal einzusetzen. Die vorliegenden Richtlinien dienen Planenden, Bauverantwortlichen und Bewilligungsbehörden als Hilfsmittel für die Umsetzung der Kontrastanforderungen, welche in den Schweizer Normen aufgeführt sind.

Altersgerechte Wohnbauten

Art. 2859

Diese Planungsrichtlinien für altersgerechte Wohnbauten gelten für die Projektierung und den Bau von Alterswohnungen und generell für die Planung von Wohnbauten in den vor allem ältere Menschen leben sollen.

Barrierefreie Gestaltung von Kontrasten und Beschriftungen

Art. 2561

In dieser Schrift sind die Forderungen und Empfehlungen der „DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“ niedergelegt. Sie versucht, eine Brücke zu schlagen – sowohl zu den Architekten und Designern, deren Aufgabe das ästhetische und normgerechte Gestalten ist – als auch zu den sehbehinderten Aktivisten, die überprüfen wollen und müssen, ob die Normfor-derung eingehalten wurden.

Bericht "Eruierung des für Seheingeschränkte relevanten Blickwinkels auf Objekte im öffentlichen Verkehr bezüglich Kontrolle des gesetzlich geforderten Kontrastes"

Art. 2592

Gute Kontraste sind für Sehbehinderte äusserst wichtig. Deshalb sind für Türen, visuelle Informationen, Sicherheits- und Bedienelemente etc. minimale Kontrastwerte festgelegt. Die bisher angewandten Methoden der Kontrastbestimmung sind aber entweder kompliziert und nicht praxistauglich, oder dann eher ungenau. Ausgangspunkt für die Studie war die Tatsache, dass die heute übliche Messmethode für die Kontrolle der gesetzlich verlangten Kontrastwerte (mittels Leuchtdichtemessgerät) in realen Situationen oft keine befriedigenden Ergebnisse ergibt und diese kaum reproduzierbar sind. Über die Blickrichtungen, unter denen Sehbehinderte die Objekte in der Realität betrachten, war bis jetzt nichts bekannt.

Bewohnerorientierte Lichtgestaltung in Alters- und Pflegeheimen und im betreuten Wohnen

Art. 2505

An Orte, wo ältere und sehbehinderte Menschen dauerhaft wohnen sollten, insbe-sondere auch in den privaten Bereichen, die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner im Zentrum stehen. Gründe für dieses Vorgehen und Konsequenzen aus diesem Ansatz sind Inhalt dieser Arbeit.

Hindernisfreier Verkehrsraum – Anforderungen aus Sicht von Menschen mit Behinderungen

Art. 2514

Dieser Forschungsbericht dient als umfassendes Nachschlagewerk zum Thema „Hindernisfreier Verkehrsraum“, das den aktuellen Stand der Forschung zusammenstellt. Er ist geeignet, die Anforderungen von Menschen mit Behinderung bei der Planung, Projektierung und Ausführung optimal zu berücksichtigen.

Schweizer Accessibility-Studie 2007 : Bestandesaufnahme der Zugänglichkeit von Schweizer Websites des Gemeinwesens für Menschen mit Behinderungen

Art. 2338

Ziel der Studie ist die Standortbestimmung in Bezug auf die Zugänglichkeit von Websites des Gemeinwesens für Menschen mit Behinderungen und für altere Bürgerinnen und Bürger. Getestet wurden 16 Websites auf Bundesebene und von bundesnahen Betrieben, 26 Websites der Kantone und 8 weitere der öffentlichen Hand.

Die hindernisfreie Gemeindeverwaltung : Handbuch

Art. 2052

Das Handbuch möchte dazu beitragen, die Dienstleistungen der Gemeinden für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen. Es zeigt auf, wie eine Gemeinde hindernisfrei gemacht werden kann.

Sehbehinderte Menschen in Alterseinrichtungen : Vorschläge für eine sehbehindertenfreundliche Gestaltung des Wohn- und Lebensraumes

Art. 2277

Sehbehinderte Menschen können und sollen ihren Lebensraum mit sehenden Heimbewohnern teilen. Damit dies möglich ist, braucht es strukturelle und architektonische Anpassungen, die dazu beitragen, sehbehindertenbedingte Mobilitätsdefizite auszugleichen. In dieser Broschüre werden im Bereich der Innen- und Ausseneinrichtungen der Institutionen einfache und realisierbare Verbesserungsmassnahmen gezeigt und anschaulich erklärt.

Schließe die Augen, damit du sehen kannst!

Art. 2819

Gärten im sozialen Bereich sind in den letzten Jahren verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit getreten. Erkenntnisse über den therapeutischen Nutzen sinnvoll geplanter Gartenanlagen und ein Imagegewinn für die Träger sind die Motoren dieser Entwicklung. Der Entwurf eines Gartens für Sehgeschädigte, Blinde und Taubblinde ist Gegenstand der Arbeit.

Barrierefreies Bauen und Gestalten für sehbehinderte Menschen : Wahrnehmung - Orientierung - Sicherheit

Art. 2167

Die vorliegende Veröffentlichung stellt die Ergebnisse einer Tagung in Leipzig im Jahre 2002 zu diesem Thema zusammen. Sie beinhaltet ein breites Spektrum von medizinischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen, Erfahrungen Betroffener sowie umfangreichen Entwurfs- und Gestaltungsgrundlagen.

Blinde auf Reisen : Analyse und Handlungsempfehlungen für den öffentlichen Verkehr

Art. 2175

Diese Arbeit hat folgende Ziele: Sie zeigt die Probleme und Hindernisse auf, welche für Sehbehinderte auf Reisen mit dem öffentlichen Verkehr bestehen. Sie fördert das Bewusstsein, was es heisst, sehbehindert zu sein und sie zeigt Optimierungsmöglichkeiten auf, welche sehbehinderten Personen das Reisen erleichtern.

Mit anderen Augen sehen : Elemente zur barrierefreien Gestaltung öffentlichen Raumes für sehbehinderte und blinde Menschen

Art. 2185

Die vorliegende Arbeit versteht sich als Leitfaden für Planung und Argumentationshilfe für Betroffene, indem zunächst das Handwerkszeug erklärt und anschliessend an Beispielen dessen Einsatz aufgezeigt wird.

Bauen und Umbauen für Menschen mit Seh- und Mehrfachbehinderung mit Kriterienkatalog

Art. 2127

In dieser Arbeit werden Kriterien erarbeitet für das Bauen und Umbauen für Menschen mit Sehbehinderung und Mehrfachbehinderung. Die Erfüllung dieser Kriterien soll zur Erleichterung der Orientierung beitragen. Des Weiteren wird die Ausführung solcher Kriterien in der Praxis überprüft.

Barrierefrei für Blinde und Sehbehinderte : Beiträge zum Bauen und Gestalten

Art. 2150

Was will die - oft missverstandene - Forderung nach "Barrierefreiheit" für blinde und sehbehinderte Menschen erreichen. Im Mai 2000 haben sich in Berlin Experten und Interessierte zu einer Tagung zusammengefunden, um einige Aspekte dieser Problematik zu erörtern. Ziel dieses Heftes ist es, das Interesse für diesen wichtigen Bereich zu verstärken und zur weiteren Diskussion anzuregen.

Barrierefrei für Blinde und Sehbehinderte : Beiträge zum Bauen und Gestalten

Art. 2064

Autoren aus verschiedenen Ländern Europas berichten was in ihren Ländern blinden- und sehbehindertengerecht gestaltet wurde, welche Vorschriften es gibt und was noch verbessert werden muss. Schwerpunkte sind Leitlinien und Aufmerksamkeitsfelder, Lichtsignalanlagen, Kontraste und Beschriftungen.

Hindernisse im öffentlichen Verkehr : Gefahrenquellen für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer, insbesondere für sehbehinderte und blinde Menschen

Art. 2113

Auf die Bedürfnisse der behinderten und älteren Bürger, insbesondere der sehbehinderten und blinden Menschen, wird in vielen öffentlichen Bereichen nach wie vor zu wenig Rücksicht genommen. Verbesserungsmassnahmen für sehbehinderte Personen im öffentlichen Raum und bei öffentlichen Verkehrsmitteln kommen nicht nur dieser relativ grossen Personengruppe, sondern auch allen anderen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern zu gute.

Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum

Art. 1783

Vollständiger Titel: Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum : Handbuch für Planer und Praktiker zur bürgerfreundlichen und behindertengerechten Gestaltung des Kontrasts, der Helligkeit, der Farbe und der Form von optischen Zeichen und Markierungen im Verkehrsräumen und in Gebäuden. Abstract: Wie schon der Titel sagt, enthält das Handbuch Vorschläge und Empfehlungen für die Praxis, die bei konsequenter Anwendung allen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen können. Die vorgeschlage-nen Umsetzungsmöglichkeiten verursachen keine besonderen Kosten, wenn sie rechtzeitig, d.h. bereits in der Planungsphase, berücksichtigt werden.

Eine sehbehindertenfreundlich gestaltete Augenklinik im Kantonsspital St. Gallen : Utopie oder Wirklichkeit

Art. 1743

Anhand verschiedener Beispiele und mit Fotos eindrücklich illustriert, wird in dieser Arbeit gezeigt, wie mit teilweise geringen Veränderungen eine grosse Wirkung erreicht werden kann, in einer sehbehindertenfreundlicheren Gestaltung der Augenklinik. Dabei wird jeweils auch der Kostenfaktor der Änderungen in Betracht gezogen. Andererseits erhöht eine sehbehindertengerechte Einrichtung die Selbständigkeit der Patienten, die damit weniger Pflege benötigen und somit auch weniger Kosten verursachen.

Das lässt sich sehen!

Damit Menschen mit einer Seh- und Hörsehbehinderung ein besseres Leben führen können, wird viel getan. Aktuellste Informationen dazu erhalten Sie hier!

Newsletter abonnieren!

Damit Sie verstehen wie blinde und hörsehbehinderte Menschen leben.

Folgen Sie uns!

Verpassen Sie keine spannenden Geschichten aus den hindernissreichen Leben von blinden und hörsehbehinderte Menschen.

expand_less